Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.   ALLGEMEIN
SiTime Corporation wird als „Verkäufer“, „SiTime Corporation“ oder „SiTime“ bezeichnet. Die Partei, die die Bestellung aufgibt, wird als „Käufer“ bezeichnet. Die hierin enthaltenen Verkaufsbedingungen gelten für alle vom Verkäufer abgegebenen Angebote und Bestellungen sowie für alle vom Verkäufer angenommenen Bestellungen. Mit Ausnahme der Mengen, Liefertermine und Lieferorte, die auf der Vorderseite der Bestellungen des Käufers angegeben sind, haben keine Bestimmungen in Angebotsformularen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder ähnlichen Formularen Gültigkeit. Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet etwaiger gegenteiliger oder abweichender Bedingungen in der Bestellung des Käufers oder anderen Dokumenten oder Mitteilungen, die dem Verkäufer zugestellt wurden, und der Verkäufer lehnt alle derartigen gegenteiligen oder abweichenden Bedingungen ab und lehnt sie ab. Die Annahme der Bestellungen des Käufers setzt ausdrücklich die Annahme der hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen durch den Käufer voraus. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wenn er eine Bestellung aufgibt und/oder die hierin bestellten Waren oder Dienstleistungen annimmt und bezahlt, auch wenn der Käufer dem Verkäufer keine schriftliche Bestätigung seiner Annahme dieser Geschäftsbedingungen übermittelt hat Geschäftsbedingungen. Das Versäumnis des Verkäufers, den in einer Mitteilung des Käufers enthaltenen Bestimmungen zu widersprechen, gilt nicht als Verzicht auf die hierin enthaltenen Bestimmungen. Keine Änderung, Ergänzung oder Ergänzung der hierin enthaltenen Bedingungen oder Konditionen ist wirksam oder bindend, sofern sie nicht schriftlich erfolgt und von einem leitenden Angestellten der SiTime Corporation unterzeichnet wurde.

2. PREISE
Die Preise sind in US-Dollar angegeben und können von SiTime ohne Vorankündigung geändert oder zurückgezogen werden. Alle Abrechnungen für Produkte und Dienstleistungen erfolgen zu dem im offiziellen Angebot des Verkäufers angegebenen Preis. Sofern nicht anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben, werden alle Preise ohne internationale Zölle, ausländische Steuern, US-Bundes-, US-Bundesstaats- und lokale Verbrauchs-, Verkaufs- und ähnliche Steuern angegeben und in Rechnung gestellt. Die Zahlung hierfür liegt in der Verantwortung des Käufers.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsfrist beträgt netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Vorauszahlung oder Nachnahme zu verlangen und die Kreditbedingungen auf andere Weise entsprechend der finanziellen Situation des Käufers zu ändern. Für alle überfälligen Zahlungen oder Rechnungen oder Gebühren, die dem Verkäufer gemäß dieser Vereinbarung geschuldet werden und die vom Käufer bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, werden einfache Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat oder, falls dieser Betrag geringer ist, des maximal zulässigen Betrags erhoben per Gesetz. Das Vorstehende schränkt in keiner Weise andere dem Verkäufer zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe ein.

4. KAUFBESTELLUNG
Der Käufer kauft Waren, indem er eine schriftliche oder elektronische Bestellung ausstellt, die von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet (oder im Falle einer elektronischen Bestellung gesendet) wird. Alle Bestellungen unterliegen der Genehmigung und Annahme durch den Verkäufer. Sofern der Verkäufer sie nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert, werden alle in der Bestellung des Käufers enthaltenen Bedingungen, die den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen widersprechen, abgelehnt. Der Verkäufer wird angemessene kaufmännische Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt Informationen über die Annahme oder Ablehnung solcher Bestellungen bereitzustellen. Für den Fall, dass der Verkäufer eine solche Bestellung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt bestätigt, kann der Käufer diese Bestellung stornieren.

5. LIEFERTERMIN
Liefertermine werden vom Verkäufer bei Annahme der Bestellungen des Käufers festgelegt. Liefertermine werden vom Verkäufer so festgelegt, dass sie dem vom Käufer gewünschten Termin auf der Grundlage der jeweils aktuellen Lieferzeiten des Verkäufers für die Waren möglichst nahe kommen. Der Verkäufer wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Käufer mit der Bestätigung der Annahme der Bestellung über den tatsächlich geplanten Liefertermin zu informieren. Wenn das vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung an den Käufer angegebene Lieferdatum nach dem in der Bestellung des Käufers angegebenen Datum liegt, kann der Käufer wählen, ob er entweder die gesamte Bestellung oder einen Teil der Bestellung stornieren möchte, wobei er für alle nicht stornierten Teile das Lieferdatum des Verkäufers verwenden möchte der Bestellung, jedoch in jedem Fall nur, wenn der Käufer den Verkäufer innerhalb von zwei (2) Werktagen nach dem Datum der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer benachrichtigt.

Liefertermine sind Richtwerte und unverbindlich. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verluste, die durch verspätete Lieferung der Produkte entstehen.

6. VERSAND, EIGENTUM UND LIEFERUNG
Sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Verkäufe ab Werk im Werk des Verkäufers oder seiner Vertragsfertigungsanlage gemäß INCOTERMS 2000. Das Eigentum an den Produkten geht auf den Käufer über und die Lieferpflicht des Verkäufers erlischt, wenn der Verkäufer die Waren dem Käufer zur Verfügung stellt Die Fabrik des Verkäufers oder die Fabrik seines Vertragsherstellers ist in gutem Zustand. Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Mängeln müssen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ankunft der Lieferung geltend gemacht werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Bruch oder Schäden, nachdem die Waren dem Käufer auf dem Gelände des Verkäufers oder seines Vertragsherstellers zur Verfügung gestellt wurden.

7. ANNAHME
Der Käufer muss fehlerhafte Produkte innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt jeder Lieferung annehmen oder ablehnen. Wird der Verkäufer nicht innerhalb dieser Frist schriftlich über fehlerhafte Produkte informiert, gilt dies als vorbehaltlose Annahme. Um eine Gutschrift für die Rücksendung von Produkten zu erhalten, muss der Käufer ein RMA-Formular (Return Material Authorization) ausfüllen, das den Grund für die Ablehnung oder Nichtannahme des Produkts dokumentiert. Der Käufer kann Produkte nur dann ablehnen, wenn sie der unten dargelegten Produktgarantie von SiTime nicht entsprechen.

8. BESCHRÄNKTE LEBENSLANGE GARANTIE
Der Verkäufer garantiert, dass die hierin abgedeckten Produkte frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind und den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme veröffentlichten Spezifikationen der SiTime Corporation für neue Produktionsoszillatoren für die Lebensdauer des Produkts entsprechen, in dem dieser Oszillator erstmals verwendet wird . Die vorstehende Garantie (a) gilt nur für neue Produktionsoszillatoren, die direkt von SiTime Corporation oder einem autorisierten SiTime Corporation-Händler gekauft und vollständig bezahlt wurden, und (b) gilt nicht für Produkte und deckt keine Schäden oder Mängel ab ein Produkt, die ganz oder teilweise verursacht wurden durch (i) Missbrauch oder Missbrauch, einschließlich statischer Entladung, Vernachlässigung, Unfall, Modifikation oder Prüfung oder Handhabung durch Dritte, die nicht im Voraus schriftlich von SiTime Corporation genehmigt wurden, (ii) unbefugte Modifikation oder Reparatur die während der Montage gelötet oder verändert wurden und für die Prüfung durch den Verkäufer unter seinen normalen Prüfbedingungen und -methoden ungeeignet sind, (iii) unsachgemäße Installation, Lagerung, Handhabung, Lagerung oder Transport, (iv) ungewöhnliche physikalische, thermische oder elektrische Einwirkungen Belastung oder (v) der Änderung, Entfernung oder Kennzeichnung von Teilen der Produktteilenummer, des Datumscodes, des Logos oder des Fabrikcodes. SiTime Corporation trifft die endgültige Entscheidung über das Vorliegen oder die Ursache eines angeblichen Mangels. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass diese eingeschränkte Garantie nicht für SiTime-Produkte oder -Einheiten gilt, die als „Vorproduktions“-Einheiten, technische Muster oder für SiTime-Evaluierungsboards, Programmierer und Software gekennzeichnet sind. Der Käufer stimmt zu, dass sie alle „ WIE BESEHEN “ geliefert werden ohne jegliche Garantie oder Anspruch auf Rückgriff oder Gutschrift jeglicher Art gegenüber SiTime. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die in diesem Abschnitt 8 (einschließlich Abschnitt 8A und 8B) bereitgestellte Garantie nur für Produkte, die am oder nach dem 1. Oktober 2013 gekauft wurden.

8A. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
DIE VORSTEHENDE GARANTIE GILT AUSDRÜCKLICH ANSTELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN. SITIME SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, WEDER TATSÄCHLICH ODER GEMÄSS GESETZ, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR DEN GEBRAUCH ODER EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDEL ODER DER NUTZUNG ERGEBEN DES HANDELS SOWIE ALLE GEWÖHNLICHEN PFLICHTEN IM ZUSAMMENHANG MIT GENAUIGKEIT ODER FEHLERHAFTER FAHRLÄSSIGKEIT IN BEZUG AUF SITIME-PRODUKTE UND PRODUKTDOKUMENTATIONEN. DER KÄUFER VERSTEHT UND ERKENNT AN, DASS DIE VON SITME VERKAUFTEN PRODUKTE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN EINER LEBENSERHALTENDEN ANWENDUNG ODER KOMPONENTE, ZUM BETRIEB VON NUKLEAREN ANLAGEN ODER IN ANDEREN EINSATZKRITISCHEN ANWENDUNGEN SIND, BEI DENEN MENSCHENLEBEN BETEILIGT ODER AUF DEM SPIEL STEHEN KÖNNEN. ALLE VERKÄUFE SIND VON DER EINHALTUNG DER UNTEN FESTGELEGTEN RICHTLINIE FÜR KRITISCHE VERWENDUNGEN DURCH DEN KÄUFER VORAUSGESETZT.

8B. EXKLUSIVES ABHILFE
DIE EINZIGE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS GEGENÜBER DEM KÄUFER FÜR PRODUKTE, DIE DIE OBEN GENANNTE GARANTIE NICHT ERFÜLLEN, UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS BESTEHEN NACH ERMESSEN DES VERKÄUFERS IM ERSATZ DES NICHT KONFORMEN PRODUKTS (wobei die VERSANDKOSTEN VOM VERKÄUFER TRAGEN) ODER DEM KÄUFER EINE GUTSCHRIFT FÜR DEN AN SITIME GEZAHLTEN KAUFPREIS AUSZUSTELLEN DAS NICHT KONFORME PRODUKT. Dieses Rechtsmittel ist nur verfügbar, wenn innerhalb der Garantiezeit: 1) der Verkäufer eine schriftliche Mitteilung über die Nichtkonformität erhalten hat und 2) der Käufer nach der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers das fehlerhafte Produkt frachtfrei und zusammen mit einer korrekt ausgefüllten RMA an den Verkäufer zurückgesandt hat und 3) Der Verkäufer hat festgestellt, dass das Produkt nicht konform ist und dass diese Nichtkonformität nicht auf unsachgemäße Installation, Reparatur, Prüfung, sonstigen Missbrauch oder andere Umstände oder Bedingungen (wie in Abschnitt 8 vorgesehen) durch den Käufer zurückzuführen ist. In keinem Fall dürfen Produkte zurückgegeben werden, ohne zuvor die Genehmigung und eine Rücksendeauftragsnummer des Kunden vom Verkäufer einzuholen. Der VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE ANDERE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF, DER INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG SEINER PRODUKTE UND BERECHTIGT EINER ANDEREN PERSON KEINERLEI GARANTIE FÜR IHRE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE NICHT VON DER SITIME CORPORATION HERGESTELLT WERDEN.

9. GEISTIGES EIGENTUM
(a) Entschädigung: Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Einschränkungen verteidigt der Verkäufer alle gegen den Käufer eingeleiteten Klagen oder Verfahren, sofern diese auf der Behauptung basieren, dass ein hierin bereitgestelltes SiTime-Produkt einen Verstoß gegen US-amerikanische, kanadische, japanische, EU- oder andere Bestimmungen darstellt Rechte an geistigem Eigentum eines EFTA-Mitgliedslandes. Der Verkäufer muss unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden und ihm muss die vollständige Kontrolle, Befugnis, Information und Unterstützung (auf Kosten des Verkäufers) zur Verteidigung der Klage gewährt werden. Der Verkäufer zahlt den dem Käufer zugesprochenen Schadensersatz und die damit verbundenen Kosten, ist jedoch nicht für Kompromisse oder Vergleiche verantwortlich, die ohne seine Zustimmung getroffen wurden. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Verkäufers für solche Schäden und Kosten (einschließlich Rechtskosten) den Vertragswert der Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Klage sind. Bei der Bereitstellung einer solchen Verteidigung oder für den Fall, dass das Produkt einen Verstoß darstellt und die Verwendung des Produkts untersagt wird, wird sich der Verkäufer nach eigenem Ermessen das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu verwenden, oder es so ändern, dass es nicht mehr verwendet werden kann -verletzend oder entfernen Sie es und gewähren Sie dem Käufer eine Gutschrift für den Wertverlust. Die Freistellung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Rechtsverletzungen, die sich aus der Einhaltung des Designs, der Spezifikationen und/oder Anweisungen des Käufers durch den Verkäufer oder der Verwendung eines Produkts in Kombination mit anderen Produkten oder im Zusammenhang mit einem Herstellungs- oder anderen Prozess ergeben. Das vorstehende Rechtsmittel ist ausschließlich und stellt die einzige Verpflichtung des Verkäufers bei Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums dar. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie dafür, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkte keine Rechte geistigen Eigentums verletzen.

(b) Der Verkäufer behält sein geistiges Eigentum: Der Verkäufer besitzt alle Rechte, Titel und Interessen am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den vom Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften Produkten. Durch den Verkauf solcher Produkte wird keine stillschweigende, stillschweigende oder anderweitige Lizenz übertragen, die sich auf die Produkte selbst oder auf Kombinationen der Produkte mit anderen Gerätedaten oder Programmen bezieht. Der Verkäufer behält sich die Urheber- und Markenrechte an allen Dokumenten, Katalogen und Plänen vor, die dem Käufer im Rahmen oder in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen durch den Verkäufer zur Verfügung gestellt werden. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Käufer kein Interesse an Masken oder anderen Werkzeugen, die bei der Herstellung von Produkten des Verkäufers verwendet werden.

10. Eventualverbindlichkeiten
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund unvorhergesehener Umstände oder aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen. Beispiele für solche Ursachen sind höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Embargos, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Streiks, Mangel an Transportmöglichkeiten, Treibstoff, Arbeitskräften oder Materialien oder alle anderen Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen. Im Falle einer durch diesen Zufall verursachten Verzögerung wird der Liefertermin nach Ermessen des Verkäufers um einen Zeitraum verschoben, der dem Zeitpunkt des Verlusts aufgrund der Verzögerung entspricht.

11. STORNIERUNG

Innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem frühesten gewünschten Versanddatum werden keine Stornierungen oder Verschiebungen akzeptiert. Der Käufer kann den Liefertermin für jede einzelne Position maximal zweimal verschieben, wenn die Bestellungen nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem frühesten ursprünglich gewünschten Versanddatum liegen

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 8B BEZÜGLICH GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IM RAHMEN ODER BEI VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG AUF DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DES PRODUKTS. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR KOSTEN ODER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN, GEWINNVERLUSTE, EINNAHMENVERLUST, GESCHÄFTSVERLUST ODER FÜR BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE ODER ANDERE INDIREKTE SCHÄDEN, JEGLICH DER VERURSACHUNG, OB AUF VERLETZUNG DER GARANTIE ODER VERSTRENGUNGSHAFTUNG , VERTRAGSBRUCH, RÜCKTRITT VON VERTRÄGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERES. DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT AUCH WENN EIN RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. Der VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE AUF VERZÖGERUNGEN BEI DER LIEFERUNG ODER DER VERWENDUNG zurückzuführen sind.

13. KONTROLLGESETZ
Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und werden nach diesen ausgelegt.

14. SICHERHEIT
Der Käufer gewährt SiTime hiermit ein fortlaufendes erstes Sicherungsrecht und Pfandrecht oder ein gleichwertiges Recht in einer Gerichtsbarkeit außerhalb der USA („Pfandrecht“) an allen Produkten oder anderen Produkten, die SiTime im Rahmen dieser Vereinbarung an den Käufer liefert, sowie an den Erlösen und Produkten daraus (zusammen die „ Sicherheiten“), bis der Käufer die hierin geforderten vollständigen Zahlungen leistet. Der Käufer verpflichtet sich, soweit erforderlich, weitere Dokumente zu erstellen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die SiTime zum Schutz und zur Vervollkommnung dieses Pfandrechts verlangt. Der Käufer ernennt SiTime unwiderruflich zum Bevollmächtigten des Käufers, um im Namen des Käufers eine UCC-1-Finanzierungserklärung oder eine gleichwertige Erklärung in einem Nicht-US-Rechtsgebiet mit Beschreibung der Sicherheiten zu erstellen und einzureichen. Das kalifornische Recht, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen, regelt die Entstehung, Vervollkommnung und Durchsetzung dieses Pfandrechts und der sich daraus ergebenden Rechte. Alle Rechte und Rechtsmittel von SiTime sind kumulativ.

15. SCHIEDSVERFAHREN
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Santa Clara County, Kalifornien, gemäß den Regeln der American Arbitration Association durch einen Schiedsrichter endgültig beigelegt   nach Maßgabe dieser Regeln ernannt. Der Schiedsrichter wendet bei der Beilegung von Streitigkeiten kalifornisches Recht ohne Rückgriff auf Kollisionsnormen oder Regeln der gesetzlichen Schiedsgerichtsbarkeit an. Das Urteil des Schiedsrichters über den Schiedsspruch kann bei jedem dafür zuständigen Gericht eingereicht werden. Ungeachtet des Vorstehenden können die Parteien bei jedem zuständigen Gericht einen vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutz beantragen oder ein Schiedsverfahren gemäß diesem Absatz erzwingen, ohne gegen diese Schiedsklausel zu verstoßen.

16. ALLGEMEINES RECHTLICHES
A. Die obsiegende Partei in einem Rechtsstreit, den eine Partei gegen die andere einleitet, hat zusätzlich zu allen anderen ihr möglicherweise zustehenden Rechten und Rechtsbehelfen Anspruch auf Erstattung der ihr dadurch entstandenen Kosten, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren.

B. Jede im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Lieferung gilt als separate Transaktion. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die Durchführung weiterer Lieferungen verweigern. Entscheidet sich der Verkäufer dafür, weiterhin Lieferungen durchzuführen, so stellt eine solche Maßnahme keinen Verzicht des Käufers auf eine etwaige Nichterfüllung dar und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechtsbehelfe des Verkäufers bei einer solchen Nichterfüllung.

C. Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen nur der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung der Parteien.

D. Für den Fall, dass ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht durchsetzbar erachtet wird, bleiben die übrigen Abschnitte in Kraft.

17. IMPORT / EXPORT
Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten und des Ziellandes einzuhalten. Der Käufer darf SiTime-Produkte oder technische Informationen nicht ohne die entsprechende Genehmigung der US-Regierung verkaufen, übertragen, exportieren oder reexportieren und der Käufer wird SiTime unverzüglich benachrichtigen, wenn der Käufer auf der Liste der verweigerten Personen aufgeführt ist oder seine Exportprivilegien anderweitig verweigert, ausgesetzt oder widerrufen werden ganz oder teilweise von einer US-amerikanischen Regierungsbehörde oder -behörde. Der Käufer gewährleistet, dass er die bereitgestellten Produkte oder technischen Daten in keiner Form direkt oder indirekt exportiert, wiederexportiert, weiterverkauft, versendet oder umleitet oder deren Export, erneuten Export, Weiterverkauf, Versand oder Umleitung veranlassen wird oder das direkte Produkt dieser technischen Daten in ein Land oder an einen ausländischen Staatsangehörigen oder ein Land, für das die Regierung der Vereinigten Staaten eine Exportlizenz oder eine andere Genehmigung benötigt, ohne zuvor auf alleinige Kosten des Käufers eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen. Der Käufer übernimmt alle Risiken oder Verzögerungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Exportkontrollen oder -bestimmungen und der Datenübertragung in die und aus den Vereinigten Staaten und jedem ausländischen Bestimmungsort. Der Käufer hält den Verkäufer schadlos und schadlos für alle Schäden, die dem Verkäufer aus einem Verstoß des Käufers gegen diesen Absatz entstehen.

18. AUSSCHLUSSRICHTLINIE FÜR KRITISCHE NUTZUNG
Der KÄUFER erklärt sich damit einverstanden, SITIME-PRODUKTE NICHT FÜR ANWENDUNGEN ODER ALS ODER IN KOMPONENTEN ZU VERWENDEN, DIE IN LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER ZUM BETRIEB VON NUKLEAREN EINRICHTUNGEN VERWENDET WERDEN, ODER ZUR VERWENDUNG IN ANDEREN GESCHÄFTSKRITISCHEN ANWENDUNGEN ODER KOMPONENTEN, AN DENEN MENSCHLICHES LEBEN BETEILIGT IST ODER AUF DEM SPIEL STEHT.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, BESTELLUNGEN und Verkäufe, die Verkäufer UND Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung abschließen. Die Annahme der Bestellung des Käufers und die Zustimmung des Verkäufers zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind ausdrücklich von der Zustimmung des Käufers zu diesen Bestimmungen abhängig.

Gültig ab 1. Oktober 2013